CYNETART-Ausschreibung (CfP) 2012
Auf diesen Seiten hier finden Sie Informationen für Ihre Bewerbung zum CYNETART-Wettbewerb 2012.
Die CYNETART ist ein internationales Festival für computergestützte Kunst in Dresden. Vom 15. bis 21. November 2012 wird die 16. Festivalausgabe im Festspielhaus Hellerau und weiteren ausgewählten Spots in Dresden eine Ausstellung mit den Preisträgerarbeiten und ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen, erstklassige Performances und ein Abendprogramm mit Live-Sets internationaler elektronischer Musiker und VJs präsentieren.
Alle zwei Jahre schreibt die Trans-Media-Akademie Hellerau den internationalen CYNETART-Wettbewerb aus. Mit den CYNETART-Preisen in Höhe von fünftausend Euro und dem Förderpreis der Kunstministerin des Freistaates Sachsen in Höhe von zehntausend Euro werden jeweils bereits fertige Werke prämiert. Desweiteren richtet sich das Artist-in-Residence-Stipendium der Kunstministerin des Freistaates Sachsen 2013 an junge NachwuchskünstlerInnen aus Deutschland, die sich in ihrer künstlerischen Auseinandersetzung insbesondere spartenübergreifenden Formen und interdisziplinären Ansätzen widmen und wird für die Verwirklichung einer Idee in 2013 vergeben.
Die Ausschreibung wendet sich an Künstler, Kreative und Wissenschaftler, die sich in ihrer künstlerischen und reflexiven Auseinandersetzung insbesondere spartenübergreifenden Formen und interdisziplinären Ansätzen widmen. Als typische Schlagworte der relevanten New Media Art können die Bereiche Media Hacking, bio art, code as art genannt werden.
Die Preise 2012:
* Förderpreis der Kunstministerin des Freistaates Sachsen in Höhe von 10.000 EUR, für eine Projektrealisation in 2013,
* Artist-in-Residence-Stipendium der Kunstministerin des Freistaates Sachsen 2013
(vergeben in Kooperation mit dem Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden, 10.200 EUR),
* CYNETART-Preis, in Höhe von 5.000 EUR, getragen von HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste,
* die Vergabe von weiteren CYNETART-Preisen ist beabsichtigt.
Bewerbungsfrist: Verlängert zum 15.4.2012
Anmeldung:
Eine Anmeldung ist derzeit nicht mehr möglich.
Details
Förderpreis der Kunstministerin
Die CYNETART-Jury wählt aus den Projekteinreichungen zum CYNETART-Wettbewerb den Förderpreisträger. Für den Förderpreis der Kunstministerin in Frage kommen jüngere KünstlerInnen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland und ggf. auch deutsche, im Ausland lebende KünstlerInnen. Die CYNETART-Jury vergab 2004 erstmalig den Förderpreis der Sächsischen Staatsministerin.
Artist-in-Residence-Stipendium der Kunstministerin des Freistaates Sachsen
Das Artist-in-Residence-Stipendium wird für das Realisieren einer Projektidee vergeben. Bei der Bewerbung für das Artist-in-Residence-Stipendium reichen die KünstlerInnen bei der TMA Hellerau ein noch nicht realisiertes Projekt (Konzeptpapier) ein und eine Darstellung ihrer bereits realisierten Arbeiten.
Es ist zu beachten, das im Antragsformular zum CYNETART Wettbewerb, die Bewerbung für das Artist-in-Residence-Stipendium deutlich gemacht wird (siehe Seite 2). Die Angabe des Geburtsdatums des Autors ist verbindlich.
Die CYNETART-Jury vergibt das Stipendium des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst in Kooperation mit der Landeshauptstadt Dresden. Außer der Haupt-Kandidatin/dem Haupt-Kandidaten macht sie hierfür noch zwei Ersatzvorschläge. Für das Stipendium in Frage kommen jüngere KünstlerInnen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland und ggf. auch deutsche, im Ausland lebende KünstlerInnen. Die Bewerberinnen und Bewerber für den CYNETART-Preis werden gegebenenfalls bei der Wahl mit einbezogen. Das Stipendium soll KünstlerInnen für eine begrenzte Zeit erlauben, sich möglichst unbelastet der eigenen künstlerischen Arbeit widmen zu können. Der Arbeitsschwerpunkt des Künstlers oder der Künstlerin soll in interdisziplinären Projekten liegen. Bei der Wahl spielen bisherige Arbeitsweise und Projekte eine Rolle. Die Dauer des Aufenthalts in Dresden erfolgt nach Absprache, jedoch maximal sechs Monate. Der Stipendiat oder die Stipendiatin erhält monatlich 1.000,00 Euro sowie gegebenenfalls Mehraufwendungen. Bei Bedarf wird eine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsmöglichkeiten erfolgen in Absprache mit der Trans-Media-Akademie Hellerau.
Bestimmungen Wettbewerb 2012
CYNETART 2012 ist eine Veranstaltung der Trans-Media-Akademie Hellerau e.V. in Kooperation mit HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste Dresden.
EINSENDUNGEN
Sie können sich online per Formular anmelden oder per Post einsenden. Zu einer Einreichung gehört das ausgefüllte Anmeldeformular, ergänzende Unterlagen sowie eine Kopie des Werks oder eine Dokumentation des Beitrages (zwingend z.B. bei Performances und Installationen). Senden Sie keine wertvollen Originalarbeiten ein.
[ Trans-Media-Akademie Hellerau e.V. ]
[ CYNETART ]
[ Karl-Liebknecht-Str. 56 ]
[ 01109 Dresden ]
[ Germany ]
KONTAKT
E-Mail schreiben: [ info@cynetart.de, header: CYNETART 2012]
Tel: [ +49.351.889 66 65 ]
VERANSTALTUNGSORTe 2012
Festspielhaus Hellerau: www.hellerau.org/hellerau/ & weitere in der Dresdner Neustadt
[Änderungen vorbehalten!]
Stay connected: http://t-m-a.de/cynetart/service/newsletter
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
* Die Einreichung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
* Die Kurzbeschreibung des Projektes im Umfang von max. 800 Zeichen muss von allen Bewerbern in englischer Sprache vorgelegt werden.
* Jeder Teilnehmer (oder Autorenteam) darf für den Wettbewerb höchstens zwei Arbeiten einreichen.
* Werke, die schon einmal mit einem CYNETART-Preis prämiert wurden oder eine Anerkennung erhalten haben, dürfen nicht wieder eingereicht werden.
* Die Fertigstellung der Arbeit oder des eingereichten Konzeptes darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Die Anmeldung erfolgt online oder mit dem jeweils ausgedruckten Anmeldeformular (PDF-Dokument, siehe oben). Sie beinhaltet u.a.
* kurze Darstellung des Projektkonzeptes
* Technische Angaben (Hard-/Software)
* Technikliste zur Werkspräsentation, falls erforderlich
* biographische Angaben zum Autor bzw. zu den Hauptautoren
Alle Daten und Materialien zur Anmeldung, die per Post gesendet werden, müssen bitte auch auf einem extra Datenträger oder anderweitig in digitaler Form zur Verfügung stehen (Email (bei Textdateien, kleinen Bildern); Downloadlink (bei größeren Dateien; via sendspace oder wetransfer.com z.B.)) und der Einreichung beigefügt werden (PDF, DOC, ODT, RTF, TXT). Die digitalen Daten müssen mit den Daten des Anmeldeformulars bzw. den Anlagen zum Projekt übereinstimmen.
Einsendung einer Kopie des Beitrags oder einer Dokumentation des Werks auf üblichen medialen Trägern.
Rücksendung: Die Einreichungen (einschließlich Projektbeschreibungen) werden einbehalten. Im Falle einer erwünschten Rücksendung sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Briefmarken und im Ausland 10 Euro beizugeben.
WETTBEWERBSZULASSUNG
Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung. Jede Einreichung erhält eine Registrier-Nummer, die nach Erhalt bei jeder Kommunikation anzugeben ist. Wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden, wird die eingereichte Arbeit zum Wettbewerb nicht zugelassen und der Jury nicht vorgelegt. In diesem Fall erfolgt eine Benachrichtigung.
Teilnahmebedingungen zum Förderpreis der Kunstministerin sowie Artist-in-Residence Stipendium der Kunstministerin
Teilnehmen dürfen jüngere KünstlerInnen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland und ggf. auch deutscher, im Ausland lebende/r KünstlerIn. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen.
JURY
Die international zusammengesetzte Fachjury bestimmt spartenübergreifend die Preisträger (CYNETART-Preise und Förderstipendium der Kunstministerin). Sie schlägt mit Rangliste drei Personen für das » Artist-in-Residence-Stipendium der Kunstministerin« für 2013 vor.
PRÄSENTATION
Die Preisträgerwerke werden zur CYNETART 2012 gezeigt, d.h. auch, dass die Präsentation des Werks möglich sein muss. Darüber hinaus wird vom Veranstalter eine Auswahl aus den Einreichungen zur Präsentation getroffen. Alle ausgezeichneten und zur CYNETART gezeigten Werke werden in einem Katalog, der zum Festival erscheint, vorgestellt.
RECHTE
Mit der Einreichung versichert der Einreicher, dass keinerlei Rechte von eingereichten Materialien bei Dritten liegen.
Das Recht zur Verwendung von einminütigen Ausschnitten zu Informations- und Werbezwecken überträgt jeder
Wettbewerbsteilnehmer dem Veranstalter. Die zur Präsentation ausgewählten Beiträge dürfen von den Veranstaltern zu
Vorführzwecken nichtgewerblicher Art sowie zu Dokumentationszwecken verwendet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
KATALOG
Die ausgestellten Werke werden im Katalog, der zur CYNETART erscheint, dokumentiert.
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